Datenschutzgrundverordnung des Meissner Spielmannszug i. d. Stadt Schenefeld e.V.
Allgemeine Grundsätze
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Verein nach den
Richtlinien der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des gültigen
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Konformität zum Datenschutz im Umgang mit
personenbezogenen Daten im Verein wird insbesondere durch ein Datenschutzmanagementsystem
gewährleistet.
Mit dem Beitritt eines Mitglieds zum Verein erfolgt eine datenschutzrechtliche Unterrichtung des
Mitglieds gemäß Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 DS-GVO. Der Verein darf beim Vereinseintritt alle Daten
erheben (Aufnahmeantrag bzw. Beitrittserklärung), die zur Verfolgung der Vereinsziele und für die
Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind (siehe Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO).
Für die Nutzung von personenbezogenen Daten sowie auch von Fotos im Rahmen der Pressearbeit in
den Print- und Online-Medien (Vereinshomepage, Social Media Plattform des Vereins) wird bei
Bedarf eine separate Einwilligung eingeholt.
Beitritt zum Verein
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogene Daten auf:
- Vor- und Zuname
- Geschlecht
- Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort)
- Kommunikationsdaten (Telefon, E-Mail)
- Geburtsdatum
- Bankverbindung
Jedem Vereinsmitglied wird zudem eine vereinseigene Mitgliedsnummer zugeordnet.
Die personenbezogenen Daten werden in einem vereinseigenen EDV-System gespeichert, welches
durch technische und organisatorische Maßnahmen vor einem unberechtigten Zugriff Dritter
geschützt ist.
Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein intern nur
erhoben und verarbeitet, wenn sie zur Erfüllung des Vereinszweckes nützlich sind und keine
Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der
Verarbeitung entgegensteht.
Austritt aus dem Verein
Beim Austritt von Mitgliedern werden alle gespeicherten Daten archiviert. Die archivierten Daten
werden ebenfalls durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der
Kenntnisnahme Dritter geschützt. Die archivierten Daten dürfen ebenfalls nur zu vereins- bzw.
verbandsinternen Zwecken verwendet werden.
Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung des Vereins
betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Kalenderjahre ab der
Wirksamkeit des Austritts durch den Verein aufbewahrt. Danach werden diese Daten gelöscht.
Übermittlung von Daten bei der Mitgliedermeldung
Als Mitglied des Musikerverbandes Schleswig-Holstein ist der Verein verpflichtet, seine aktiven
Mitglieder an den übergeordneten Kreisverband jeweils mit Stichtag 01.01. des Kalenderjahres zu
melden. Die Datenweitergabe an den Kreisverband, einem Dachverband im Verhältnis zum Verein,
stellt eine Datenübermittlung i.S.d. §3 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 BDSG dar.
Übermittelt werden dabei personenbezogene Daten nach dem Meldestandard des Kreisverbandes.
Dies sind insbesondere bei aktiven Mitglieder folgende Daten:
- Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht
- Ehrungsdaten (bisher erhaltene Ehrungen des Verbandes)
- Qualifikationen (z.B. D-Prüfungen)
- Instrument
- Datum Beitritt zur aktiven Mitgliedschaft
- Mitwirkung in Orchestergruppierungen des Vereins
Bei aktiven Mitgliedern mit besonderen Aufgaben bzw. Funktionen laut Vereinssatzung
(Vorstandsmitglieder, Ausschussmitglieder), werden die vollständige Adresse mit Telefonnummer,
E-Mail-Adresse sowie der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein übermittelt.
Passive Mitglieder werden nur statistisch, also ohne namentliche Meldung übermittelt.
Der Verein erklärt ausdrücklich bei Abgabe einer Mitgliedermeldung an den übergeordneten
Kreisverband, dass die Daten ausschließlich für verbandsinterne Zwecke verwendet werden dürfen;
eine Überlassung an Dritte ist untersagt bzw. bedarf der schriftlichen Einwilligung der Mitglieder des
Vereins.
Die Übermittlung der Mitgliedermeldung erfolgt in einem datentechnisch verschlüsselten Verfahren.
Sonstige Übermittlung von Daten an Dachverbände
Als Mitglied des Musikerverbandes Schleswig-Holstein kann der Verein zur Erfüllung seiner Aufgaben
personenbezogene Daten bei folgenden Anlässen an den Kreisverband übermitteln:
- Beantragung von Ehrungen nach der Ehrungsordnung des Kreisverbandes oder weiterer
Dachorganisationen: Vor- und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum, Ehrungshistorie
- Anmeldung zu Lehrgängen des Kreisverbandes oder weiterer Dachorganisationen: Vor- und
Zuname, Anschrift, Geburtsdatum
- Anmeldung zu Fachtagungen und Veranstaltungen des Kreisverbandes oder weiterer Dachorganisationen: Vor- und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum
Die Übermittlung der Mitgliedermeldung erfolgt in einem datentechnisch verschlüsselten Verfahren.
Pressearbeit
Der Verein informiert die Tagespresse sowie die Verbandszeitschrift forte (DVO-Verlag) des BVBW
über Prüfungsergebnisse und besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf der
Internetseite und/oder auf Social Media Plattformen des Vereins veröffentlicht.
Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung
widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied
weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von
der Homepage des Vereins entfernt. Der Verein benachrichtigt den Musikerverband
Schleswig-Holstein von dem Widerspruch des Mitglieds.
Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder
Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung und die
Ergebnisse von Prüfungen, Ehrungen sowie Feierlichkeiten und Geburtstage in der Vereinszeitung
und/oder auf Social Media Plattformen bekannt. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber
dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt
in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung.
Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt,
die im Verein nach Satzung und/oder Geschäftsordnung eine besondere Funktion ausüben, welche
die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste
zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur
gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Mitgliederdaten nicht zu anderen Zwecken
verwendet werden.
Hinweis auf Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Als Aufsichtsbehörde für die Einreichung von Beschwerden der Betroffenen zum Datenschutz steht
der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Baden-Württemberg zur
Verfügung.
Die Beschwerde kann beim MVSH Musikerverband Schleswig-Holstein e.V., Am Gerhardshain 44 in
24768 Rendsburg eingereicht werden.